CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Bundestag beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz: Chance für schnellere Investitionen in Gelsenkirchen

Höhere Direktauftragsschwellen und weniger Bürokratie eröffnen Mittelstand und Stadt neue Handlungsspielräume

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel ist die Vereinfachung und Digitalisierung kommunaler Vergabeverfahren durch höhere Direktauftragsschwellen, weniger Nachweispflichten und kürzere Verfahren. Für Gelsenkirchen sind das gute Neuigkeiten, weil städtische Bauvorhaben, Infrastrukturmaßnahmen und Projekte zur IGA 2027 hierdurch zügiger umgesetzt werden können und regionale Mittelständler bessere Chancen auf Aufträge erhalten.

Sascha Kurth, Fraktionsvorsitzender der CDU, begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt für eine effizientere und eine wirtschaftsfreundlichere Vergabesteuerung: „Die Bundesregierung handelt. Durch schlankere Vergabeprozesse ebnet sie den Weg für ein beschleunigtes Baugeschehen. Davon wird besonders der Mittelstand durch bessere Marktchancen profitieren. Diese Reformen sind der Zündschlüssel, um staatliche Investitionen in echte Wachstumsimpulse für unsere heimische Wirtschaft zu verwandeln.“

Mit dem Gesetz soll die Verwaltung, gerade im kommunalen Bereich, und die Wirtschaft von Regelungen entlastet werden, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. „Die hierdurch freiwerdenden Personalressourcen innerhalb des Verwaltungsapparates können wir deutlich effizienter einsetzen und an anderen Stellen, wie beispielsweise in Genehmigungs- oder Antragsverfahren gut gebrauchen“, sagt Kurth abschließend.