CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

CDU-Fraktion begrüßt Gesetzentwurf zum NRW-Infrastrukturgesetz

Kurth: „Mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für wichtige Investitionen vor Ort ist gute Entwicklung für Gelsenkirchen“

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gelsenkirchen begrüßt den von der CDU-geführten Landesregierung in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036.

Kern der geplanten Änderung ist, dass Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur künftig auch zur Finanzierung kommunaler Eigenanteile in anderen Förderprogrammen eingesetzt werden können. Bislang war dies rechtlich nicht eindeutig geregelt. Gerade für finanzschwache Kommunen ist das ein wesentliches Hemmnis, weil viele Förderprogramme zwar Chancen eröffnen, aber einen Eigenanteil der Kommune voraussetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll ein neuer § 4a in das NRW-Infrastrukturgesetz eingefügt werden. Danach können Investitionsmittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan wie eigene Haushaltsmittel eingesetzt werden, um kommunale Eigenanteile in Landesprogrammen zu erbringen. Auch die vollständige Finanzierung solcher Eigenanteile aus diesen Mitteln soll zulässig sein.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist der Entwurf ein wichtiger Schritt, um Gelsenkirchen bei dringend notwendigen Investitionen handlungsfähiger zu machen. Dazu erklärt Sascha Kurth, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gelsenkirchen:

„Das ist eine gute Entwicklung für Gelsenkirchen. Förderprogramme helfen nur dann, wenn eine Stadt sie auch tatsächlich nutzen kann. Wenn kommunale Eigenanteile zur Hürde werden, bleiben wichtige Projekte liegen. Der Gesetzentwurf schafft hier mehr Klarheit, mehr Flexibilität und mehr Rechtssicherheit. Für Gelsenkirchen geht es dabei nicht um abstrakte Haushaltsfragen, sondern um konkrete Verbesserungen: moderne Schulen, bessere Straßen, sanierte Sportstätten, leistungsfähige Feuerwehrstandorte, Kitas und öffentliche Gebäude. Wenn das Land die Kombination von Fördermitteln erleichtert und Eigenanteile praxistauglicher macht, erhöht das die Chance, Projekte vor Ort schneller umzusetzen“, so Kurth.

Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass Gelsenkirchen in den kommenden Jahren erhebliche Investitionsbedarfe hat. Im Kooperationsvertrag für die Wahlperiode 2025 bis 2030 sind Investitionen in Straßen und Mobilität, Bildungsinfrastruktur, Feuerwehr, Sportstätten und städtische Gebäude als Schwerpunkte vereinbart worden. „Gelsenkirchen darf bei Investitionen nicht daran scheitern, dass gute Förderprogramme theoretisch vorhanden sind, praktisch aber am Eigenanteil hängen bleiben. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf ein kommunalfreundliches Signal. Jetzt kommt es darauf an, dass die Stadtverwaltung Projekte frühzeitig vorbereitet, Fördermöglichkeiten prüft und die neuen Spielräume konsequent nutzt“, so Kurth abschließend.