Rat der Stadt beschließt neuen Grundsteuerhebesatz
Schulen, Straßen, Sportplätze und weitere wichtige Aufgaben sichern!
Die Entscheidung zur Grundsteuer ist schwierig, aber unausweichlich: Der Hebesatz für Wohngrundstücke steigt in Gelsenkirchen von 696 auf 980 Punkte.
Die bundesweite Reform der Grundsteuer wurde aber nicht in Gelsenkirchen beschlossen, sondern ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018.
Weil das neue Bewertungsmodell die Belastung stärker in Richtung Wohnen verschoben hatte, wurden in Gelsenkirchen - und in vielen anderen Städten in NRW 2024 - differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beschlossen. Damit sollte verhindert werden, dass Wohnen teurer wird!
Das Verwaltungsgericht hat diese Regelung in erster Instanz beanstandet und die differenzierten Hebesätze für nichtig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch ein Festhalten an der bisherigen Satzung würde für die Stadt erhebliche finanzielle Risiken bedeuten.
Denn die Einnahmen sind nötig für Schulen, Vereine oder Infrastrukturmaßnahmen. Deshalb können wir uns auch kein Abwarten auf ein weiteres Urteil leisten und müssen jetzt handeln und zumindest vorrübergehend auf einheitliche Hebesätze von 980 Punkten wechseln.
Die Stadt nimmt dadurch insgesamt nicht mehr Grundsteuer ein als vor der Reform. Für viele Eigentümer und über die Nebenkosten auch für viele Mieterinnen und Mieter wird es trotzdem teurer. Das sprechen wir offen aus.
Für uns steht fest: Wir gehen bis zur letzten Instanz – und kehren zurück zu den differenzierten Hebesätzen sobald das letztinstanzliche Gerichtsurteil vorliegt.
Bis dahin müssen wir die Handlungsfähigkeit der Stadt für Schulen, Straßen, Sportplätze und weitere wichtige Aufgaben sichern!