Kommunale Sozialausgaben senken
Alfred Brosch: Entlastung darf nicht zur Leistungskürzung werden
Die CDU-Ratsfraktion begrüßt die Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen, die stark steigenden kommunalen Sozialausgaben dauerhaft zu begrenzen. Mehr kommunale Steuerungsmöglichkeiten, einfachere Verwaltungsverfahren und ein effizienterer Einsatz der vorhandenen Mittel seien gerade für finanziell belastete Städte wie Gelsenkirchen dringend notwendig.
Alfred Brosch, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Es ist richtig, die kommunalen Sozialleistungssysteme auf ihre Wirksamkeit, ihre Abläufe und ihre Finanzierbarkeit zu überprüfen. Kommunale Entlastung darf aber niemals bedeuten, dass Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Kinder am Ende weniger notwendige Unterstützung erhalten. Effizienz und soziale Verantwortung müssen gemeinsam gedacht werden.“
Bei der Eingliederungshilfe könne die gemeinsame Erbringung von Assistenzleistungen, etwa in Schulen oder Kindertageseinrichtungen, grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz sein. Voraussetzung sei jedoch immer, dass die gebündelte Unterstützung dem individuellen Bedarf der betroffenen Menschen gerecht werde. „Pooling darf kein pauschales Sparinstrument werden. Wo gemeinsame Assistenz fachlich sinnvoll und für die Betroffenen zumutbar ist, kann sie Ressourcen besser einsetzen und Teilhabe gemeinschaftlich organisieren. Wo eine individuelle Begleitung erforderlich ist, muss diese aber weiterhin gewährleistet bleiben. Das Wunsch- und Wahlrecht darf nicht durch eine rein fiskalische Betrachtung ausgehöhlt werden“, so Brosch.
Auch beim Unterhaltsvorschuss sieht die CDU Reformbedarf. Einfachere Verwaltungsverfahren und ein konsequenterer Rückgriff auf unterhaltspflichtige Eltern seien ausdrücklich zu unterstützen. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung entzögen und die Allgemeinheit dauerhaft für ausbleibende Zahlungen einstehen müsse. Gleichzeitig müsse ausgeschlossen werden, dass Kinder und alleinerziehende Eltern durch neue Altersgrenzen oder Leistungseinschränkungen in finanzielle Not gerieten.
Brosch: „Der Staat muss Unterhaltspflichtige konsequenter zur Verantwortung ziehen, statt die Folgen ihres Fehlverhaltens bei den Kindern abzuladen. Zielgenauigkeit bedeutet, Missbrauch und Verantwortungslosigkeit zu bekämpfen – nicht berechtigte Unterstützung zu kürzen.“ Entscheidend bleibt für die CDU-Fraktion die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips. Wenn Bund oder Land gesetzliche Ansprüche definierten und kommunale Aufgaben ausweiteten, müssen sie auch die daraus entstehenden Kosten vollständig, dauerhaft und nachvollziehbar finanzieren.
„Wer bestellt, muss bezahlen. Dieser Grundsatz darf nicht nur für neue Gesetze auf dem Papier gelten. Wir brauchen eine strukturelle Entlastung, die in den kommunalen Haushalten tatsächlich ankommt. Reformen müssen Verwaltung vereinfachen und Fehlsteuerungen beseitigen – sie dürfen nicht zulasten der Menschen gehen, die auf Unterstützung angewiesen sind“, erklärt Brosch abschließend.