Regionalplan Ruhr: CDU unterstützt rechtliche Schritte nach Ungültigkeitserklärung
Wöll: Rechtsunsicherheit gefährdet Investitionen in Gelsenkirchen
Der Planungsausschuss des RVR empfiehlt, nach der Ungültigkeitserklärung des Regionalplans Ruhr eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten. Für Gelsenkirchen hat diese Entwicklung unmittelbare Bedeutung, denn Flächennutzungen, Wohnungsbau, Gewerbeflächen und kommunale Bauleitverfahren stehen damit unter Rechtsunsicherheit.
Die Ungültigkeitserklärung des Regionalplans schafft Planungsunsicherheiten, die Investitionen und laufende Projekte in Gelsenkirchen gefährden können. Betroffen sind insbesondere Ausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächen, Infrastrukturprojekte sowie Fortgang von Bebauungsplänen. Die CDU-Fraktion unterstützt die Empfehlung des RVR-Planungsausschusses, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorzubereiten. Die Verbandsversammlung des RVR wird am morgigen Freitag einen entsprechenden Beschluss fassen.
Werner Wöll, Mitglied der CDU-Fraktion im Ruhrparlament: „Die aktuelle Situation darf nicht dazu führen, dass wichtige Wohn- und Gewerbeprojekte in unserer Stadt zum Stillstand kommen. Wir unterstützen den Rechtsweg, erwarten aber zugleich, dass die Stadt alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um Planungssicherheit für Bürgerinnen, Unternehmen und Investoren zu gewährleisten. Die Verwaltung muss jetzt vor die Lage kommen, proaktiv mit Nachbarkommunen kooperieren, kritische Vorhaben priorisieren, vorantreiben und rechtlich absichern.“
Die CDU wird zudem auf die rechtzeitige transparente Information der Bevölkerung drängen und auf eine solide finanzielle Absicherung möglicher Mehrkosten achten. Wöll: „Wir werden die erforderlichen rechtliche Schritte begleiten, um Gelsenkirchen als sicheren, attraktiven Wirtschafts- und Wohnstandort zu sichern. Wir fordern die Gelsenkirchener Planungsverwaltung auf, unverzüglich einen abgestimmten Maßnahmenplan vorzulegen.“